Gleichberechtigung
ist ein Grundrecht
Grundsätzlich haben heutzutage Frauen und Männer - ohne
wenn und aber - Anspruch auf Gleichbehandlung in Verfassung und
Gesetzen. Ausgenommen von der Gleichberechtigung sind einzig Bereiche,
in denen dies „aus biologischen oder funktionalen Gründen
absolut ausgeschlossen“ ist. (Formulierung des Bundesgerichts)
„Gleiche Rechte“ bedeutet auch „gleiche Pflichten“.
(Feststellung des Bundesgerichts)
Gleiches Recht für Frauen und Männer
ist eine Grundvoraussetzung für Chancengleichheit.
Gegen allfällige faktische Benachteiligungen kann man sich
immerhin persönlich oder im Verbund zur Wehr setzen. "Man
ist ja im Recht.
"Beispiel Lohngleichheit:
"Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige
Arbeit". Wenn es allerdings das Recht selbst ist, das
diskriminiert, wie sollte man sich da noch wehren können? Beispiel
Militärdienstpflicht:
"Jeder Mann
ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht
einen zivilen Ersatzdienst vor. Für Frauen ist der Militärdienst
freiwillig."
Chancengleichheit bedeutet nicht Gleichmacherei.
Früher gab es von Gesetzes wegen unterschiedliche Rollenzuweisungen
für Frauen und Männer mit je nach Rolle eigenen Rechten
und Pflichten. Jede Frau und jeder Mann war dieser Rollenzuweisung
„rücksichtslos“ ausgeliefert. Ziel der „Gleichberechtigung“
war und ist es, diese vom Gesetz her vorgeschriebene Rollenfixierung
aufzuheben. Jede und jeder soll die „passende“ Rolle
frei wählen dürfen. Nur durch gleiches Recht für
Frauen und Männer wird dies überhaupt möglich. Gegen
die Einnahme früherer Rollenmuster ist allerdings auch
heutzutage absolut nichts einzuwenden, sofern diese freiwillig erfolgt.
Quotenregelungen wirken im Einzelfalle diskriminierend.
Mit Quotenregelungen kommt es in jedem Einzelfalle erst recht zur
Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, wobei das Geschlecht
ja gerade keine Rolle mehr spielen sollte. Diskriminierungen aufgrund
des Geschlechtes sollten vielmehr konsequent abgelehnt als durch
Quoten geradezu legitimiert werden. Quotenregelungen bewirken zudem
"Gleichmacherei" statt "Chancengleichheit".
Unser Zeitgeist besagt: „Der Mann
ist schlecht, die Frau ist gut.“
Oft ist zu lesen oder zu hören: Frauen würden alles besser
machen. Die Welt wäre friedlicher, wenn Frauen an der Macht
wären. Es gäbe keine Kriege mehr. Die Politik bekäme
eine andere Qualität im Umgang miteinander. Frauen lehnten
Gewalt ab. ...
Frau Jacqueline Fendt, Frau Margaret Thatcher, Frau Ursula Kochund
im letzten Fall die „Urania-Parkhaus-Doppelmörderin“
auf der einen Seite sowie Herr Franz Steinegger, Herr Andreas Gross,
Herr Josef Estermann und im letzten Fall der Dalai Lama auf der
anderen Seite sind klassische Gegenbeispiele dafür.
Es kommt eben nicht auf das Geschlecht, sondern immer auf den einzelnen
Menschen an!
Heute wird auch jede kleinste Kritik an Frauen sofort als „frauen-feindlich“
zurückgewiesen; andererseits gilt es mittlerweile als ganz
normal, wenn Männer in verschiedenster Art und Weise pauschal
schlecht gemacht werden, wie z.B. in den „FAIRPLAY-AT-HOME“-TV-Spots
des eidg. Gleichstellungsbüros. Ein respektvollerer Umgang
miteinander - geprägt von gegenseitiger Achtung und Verständnis
füreinander - wäre sicher auch für das weitere Vorankommen
der Gleichberechtigung förderlich.