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Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung
Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden.
Karlsruhe/Berlin - Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen".
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Schon wieder wech - Hemsut
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| Beitrag vom 02.03.2010 - 10:53 |
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Freiheit statt Angst
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| Beitrag vom 02.03.2010 - 11:24 |
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